Wichtig: Das ist keine Steuerberatung
  • NestFainder leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben hier sind allgemeine Informationen zur Orientierung – keine Beratung für deine persönliche Situation.
  • Alle Informationen stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen: offiziellen Veröffentlichungen von Behörden und den Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die konkreten Quellen findest du in der Aufschlüsselung weiter unten.
  • Diese Inhalte werden mithilfe von KI erstellt. KI kann Fehler machen, veraltet sein oder das Recht falsch auslegen.
  • Bevor du eine Entscheidung triffst oder handelst, musst du immer eine Steuerberaterin/einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu deiner persönlichen Situation hinzuziehen.
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Steuern auf einen Blick

Das Wichtigste für alle, die nach Austria ziehen.

Was wird besteuert?
Weltweite Einkommensbesteuerung
Steueransässig nach
183 Tage
Dein ausländisches Einkommen
Steuerpflichtig
Ausländische Kapitalgewinne
Steuerpflichtig
Wegzugsteuer beim Verlassen
Ja
Vermögensteuer
Nein
Doppelbesteuerungsabkommen
91 Länder
Spezielle Expat-Programme
3 verfügbar
Krypto-Gewinne
27.5 %
Regeln für Auslandsgesellschaften
Ja
Sozialversicherung (du)
~18.12 %
Krankenversicherung
Pflicht
Dokumentiert auf Basis offizieller und fachlicher QuellenVollständige Aufschlüsselung & Quellen ansehen
Steuer-Setup für Expats in Austria
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Dokumentierte Daten & Quellen48/51 belegt · 76 % durchschn. Konfidenz
Steuersystem
Weltweite Einkommensbesteuerung[1][2][3]Gute Quellenlage
Art des Systems
Weltweit[1][2][3]Gute Quellenlage
Ansässigkeitsschwelle (Tage)
183[4][5]Dünne Quellenlage
Test des gewöhnlichen Aufenthalts
Ja[4][5]Gute Quellenlage
Hinweise zur Ansässigkeit
[5]Gute Quellenlage

Eine Person gilt für steuerliche Zwecke als in Österreich ansässig, wenn sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Ein Wohnsitz ist begründet, wenn die Person eine Wohnung in Österreich unterhält, die die Absicht zur dauerhaften Nutzung erkennen lässt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist begründet, wenn eine Person sich in einem Kalenderjahr länger als sechs Monate (183 Tage) in Österreich aufhält. Dieser Zeitraum von 183 Tagen muss nicht zusammenhängend sein. Sobald die steuerliche Ansässigkeit begründet ist, unterliegen Personen der unbeschränkten Steuerpflicht auf ihr weltweites Einkommen. Hat eine Person einen Wohnsitz in Österreich, gilt sie unabhängig von der Anzahl der im Land verbrachten Tage als steuerlich ansässig.

Quellen

  1. 1.

    "All individuals resident in Austria are subject to Austrian income tax on their worldwide income..."

  2. 2.

    "all of their Austrian and foreign income is subject to Austrian income tax."

  3. 3.

    "Individuals who have their domicile or habitual abode in Austria are subject to unlimited tax liability on their worldwide income."