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Steuern auf einen Blick
Das Wichtigste für alle, die nach Luxembourg ziehen.
- Was wird besteuert?
- Luxemburgisches Einkommensteuergesetz
- Steueransässig nach
- 183 Tage
- Dein ausländisches Einkommen
- Steuerpflichtig
- Ausländische Kapitalgewinne
- Steuerpflichtig
- Wegzugsteuer beim Verlassen
- Nein
- Vermögensteuer
- Nein
- Doppelbesteuerungsabkommen
- 86 Länder
- Spezielle Expat-Programme
- 1 verfügbar
- Krypto-Gewinne
- Steuerfrei nach 6 Mon.
- Regeln für Auslandsgesellschaften
- Ja
- Sozialversicherung (du)
- ~12.95 %
- Krankenversicherung
- Pflicht
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Die steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg für Einzelpersonen wird durch zwei Hauptkriterien bestimmt: einen 'Wohnsitz' oder einen 'gewöhnlichen Aufenthalt' im Land zu haben. Ein Wohnsitz ist definiert als eine ständige Wohnung, die dem Einzelnen zur Verfügung steht und auch eine Mietwohnung umfassen kann. Die Schwelle ist relativ niedrig, und selbst die Nutzung einer luxemburgischen Adresse für offizielle Zwecke kann ein Faktor sein. Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird durch eine ununterbrochene physische Präsenz in Luxemburg von mehr als sechs Monaten (183 Tagen) innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten begründet. Wenn eine Person die Ansässigkeitskriterien sowohl Luxemburgs als auch eines anderen Landes erfüllt, kommen die Tie-Breaker-Regeln des relevanten Doppelbesteuerungsabkommens zur Anwendung, die typischerweise Faktoren wie den Ort einer ständigen Wohnung, den Mittelpunkt der Lebensinteressen (persönliche und wirtschaftliche Bindungen), den gewöhnlichen Aufenthalt und schließlich die Staatsangehörigkeit berücksichtigen.
Quellen
- 1.
"A Luxembourg resident taxpayer is subject to income tax on the basis of their worldwide income, unless otherwise provided by double tax treaties."
- 2.
"Residents of Luxembourg are taxed worldwide on their income."
- 3.
"When a natural person may be considered as a resident of two States, the individual’s situation is determined as follows in the OECD Model Tax Convent"