Wichtig: Das ist keine Steuerberatung
  • NestFainder leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben hier sind allgemeine Informationen zur Orientierung – keine Beratung für deine persönliche Situation.
  • Alle Informationen stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen: offiziellen Veröffentlichungen von Behörden und den Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die konkreten Quellen findest du in der Aufschlüsselung weiter unten.
  • Diese Inhalte werden mithilfe von KI erstellt. KI kann Fehler machen, veraltet sein oder das Recht falsch auslegen.
  • Bevor du eine Entscheidung triffst oder handelst, musst du immer eine Steuerberaterin/einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu deiner persönlichen Situation hinzuziehen.
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Steuern auf einen Blick

Das Wichtigste für alle, die nach Luxembourg ziehen.

Was wird besteuert?
Luxemburgisches Einkommensteuergesetz
Steueransässig nach
183 Tage
Dein ausländisches Einkommen
Steuerpflichtig
Ausländische Kapitalgewinne
Steuerpflichtig
Wegzugsteuer beim Verlassen
Nein
Vermögensteuer
Nein
Doppelbesteuerungsabkommen
86 Länder
Spezielle Expat-Programme
1 verfügbar
Krypto-Gewinne
Steuerfrei nach 6 Mon.
Regeln für Auslandsgesellschaften
Ja
Sozialversicherung (du)
~12.95 %
Krankenversicherung
Pflicht
Dokumentiert auf Basis offizieller und fachlicher QuellenVollständige Aufschlüsselung & Quellen ansehen
Steuer-Setup für Expats in Luxembourg
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Loslegen
Dokumentierte Daten & Quellen59/61 belegt · 82 % durchschn. Konfidenz
Steuersystem
Luxemburgisches Einkommensteuergesetz[1][2]Gute Quellenlage
Art des Systems
weltweit[1][2]Gute Quellenlage
Ansässigkeitsschwelle (Tage)
183[1][2]Gute Quellenlage
Test des gewöhnlichen Aufenthalts
Ja[1][2]Gute Quellenlage
Hinweise zur Ansässigkeit
[1][3]Gute Quellenlage

Die steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg für Einzelpersonen wird durch zwei Hauptkriterien bestimmt: einen 'Wohnsitz' oder einen 'gewöhnlichen Aufenthalt' im Land zu haben. Ein Wohnsitz ist definiert als eine ständige Wohnung, die dem Einzelnen zur Verfügung steht und auch eine Mietwohnung umfassen kann. Die Schwelle ist relativ niedrig, und selbst die Nutzung einer luxemburgischen Adresse für offizielle Zwecke kann ein Faktor sein. Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird durch eine ununterbrochene physische Präsenz in Luxemburg von mehr als sechs Monaten (183 Tagen) innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten begründet. Wenn eine Person die Ansässigkeitskriterien sowohl Luxemburgs als auch eines anderen Landes erfüllt, kommen die Tie-Breaker-Regeln des relevanten Doppelbesteuerungsabkommens zur Anwendung, die typischerweise Faktoren wie den Ort einer ständigen Wohnung, den Mittelpunkt der Lebensinteressen (persönliche und wirtschaftliche Bindungen), den gewöhnlichen Aufenthalt und schließlich die Staatsangehörigkeit berücksichtigen.

Quellen

  1. 1.

    "A Luxembourg resident taxpayer is subject to income tax on the basis of their worldwide income, unless otherwise provided by double tax treaties."

  2. 2.

    "Residents of Luxembourg are taxed worldwide on their income."

  3. 3.

    "When a natural person may be considered as a resident of two States, the individual’s situation is determined as follows in the OECD Model Tax Convent"