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Rente & Leistungen in Switzerland

Rentenvisums, Pensionen und Gesundheitsversorgung für Ruheständler

Rentenvisum-Programm

Die Schweiz verfügt über kein spezielles Ruhestandsvisum für Nicht-EU-Expats. Rentner aus Nicht-EU-Ländern können einen Wohnsitz über die jährliche Pauschalbesteuerung beantragen, wobei sie ein ausreichendes passives Einkommen (in der Regel mehr als CHF 400.000 pro Jahr, je nach Kanton) und keine Erwerbstätigkeit voraussetzen, was zu einer verlängerbaren B-Bewilligung führt.

Rentensystem

Ausgezeichnet
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8.5/10

Three-pillar system (PAYG state AHV Pillar 1, mandatory occupational BVG Pillar 2, voluntary Pillar 3) provides robust coverage. Ziel ist eine Ersatzquote von 60–70 % des letzten Gehalts; scored 72.3 (B grade) in 2022 Mercer Global Pension Index.

Rentenangemessenheit

Gut
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7.8/10

Kombinierte Säulen zielen darauf ab, das Endgehalt von Durchschnittsverdienern zu 60–70 % zu ersetzen; max. AHV CHF 2'390/Monat Single (2022). Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sorgt für gewohnten Lebensstandard und geringe Altersarmut.

Gesundheitsversorgung

Ausgezeichnet
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9.2/10

Die allgemeine obligatorische Krankenversicherung (KVG/LaMal) deckt alle rechtmäßigen Einwohner, auch Expats, ab. Weltklassequalität bei öffentlichen/privaten Anbietern. Rentner zahlen Prämien (CHF 300–600/Monat), wobei einkommensabhängige Zuschüsse möglich sind.

Lebenshaltungskosten

Schlecht
0510
2.5/10

Rentnergemeinde

Gut
0510
6.5/10

Seniorenleistungen

Gut
0510
7.0/10

Steuervorteile für Rentner

In einigen Kantonen gibt es für vermögende Rentner mit ausländischem Einkommen eine Pauschalbesteuerung, die auf Aufwandsbasis besteuert wird (z. B. mindestens CHF 400'000). Ausländische Renten unterliegen einem progressiven Steuersatz von bis zu 40 %, es gelten jedoch Doppelbesteuerungsabkommen. keine besonderen Ausnahmeregelungen für Rentner.